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Was du als Sidepreneur über Buchhaltung wissen musst
I Am Digital

Was du als Sidepreneur über Buchhaltung wissen musst

Sidepreneur

Gastbeitrag von Fabian Silberer

Als Sidepreneur möchte man sich in seiner Freizeit mit eigenen spannenden Projekten beschäftigen, die Spaß machen und einen persönlich nach vorne bringen. Doch zu jeder Unternehmung gehört auch ein leidiges Thema: Buchhaltung und die Berichterstattung an das Finanzamt.

Dem Finanzamt ist erst einmal egal, ob man sein Gewerbe hauptberuflich oder als Sidepreneur nebenberuflich ausübt. Selbstständig ist selbstständig.

Jeder Selbstständige sollte zumindest im Groben wissen, wie die eigene Buchhaltung aufgebaut ist. Und wenn man es einmal verstanden hat, ist die Buchhaltung halb so schlimm.

In diesem Artikel möchte ich kurz und knapp erklären, was man als Sidepreneur über Buchhaltung wissen muss, damit man diese schnell und ohne Ärger selbst erledigen kann. Dabei sollen folgende Fragen beantworten werden:

  • Was ist “einfache Buchführung” und wie unterscheidet sie sich von der “doppelten Buchführung” für große Unternehmen?
  • Welche Unterlagen möchte das Finanzamt von mir und wann muss ich diese abgeben?
  • Was hat es mit der “Kleinunternehmerregelung” auf sich und wie kann ich davon profitieren?
  • Brauche ich einen Steuerberater?

Was ist “einfache Buchführung”?

Egal ob Konzern oder nebenberufliches Projekt, eines haben alle Unternehmungen gemeinsam: Sie müssen jedes Jahr eine Gewinnermittelung beim Finanzamt abgeben. Größere Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet diese auf der Basis einer doppelten Buchführung vorzunehmen. Man spricht hier auch von “Bilanzierung”.

Kleinere Unternehmen und Selbstständige – und somit in der Regel auch Sidepreneure – können ihren Jahresgewinn mit der “einfachen Buchführung” erledigen. Anstatt der doppelten Buchführung genügt es, die Ein- und Ausgaben eines Geschäftsjahres in der „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ – kurz EÜR – gegenüber zu stellen. Daraus ergibt sich der Jahresgewinn (oder Verlust), welcher dann am Jahresende in die eigene Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einfließt.

Doch bevor man direkt zur einfachen Buchführung greift, sollte man kurz überprüfen, ob man diese überhaupt anwenden darf. Gehörst du zu folgenden Personengruppen, darfst du die einfache Buchführung direkt verwenden.

  • Freiberufler, unabhängig von Umsatz und Gewinn
  • Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren jährlicher Umsatz 500.000€ oder Gewinn 50.000€ nicht überschreiten

Buchführungspflicht

Ob deine Unternehmung zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählt, kannst du mit der Urteilsliste der akademischen Arbeitsgemeinschaft überprüfen.

Kapitalgesellschaften – wie zum Beispiel eine GmbH oder AG – sind hingegen zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Die Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuer ist ein nerviges Thema. Das Finanzamt verpflichtet dich als Unternehmer während des laufenden Geschäftsjahres regelmäßig dazu, Voranmeldungen zur veranschlagten Umsatzsteuer und der verrechneten Vorsteuer (das ist die Umsatzsteuer, die ein Lieferant einem selbst berechnet) abzugeben. Neu gegründete Unternehmen müssen die ersten zwei Jahre immer monatliche Voranmeldungen abgeben. Ansonsten richtet sich der Abgabezeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung nach der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres.

Die Kleinunternehmerregelung befreit dich von dem ganzen Thema mit der Umsatzsteuer. So musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Natürlich entfällt dadurch dann auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung am Jahresende.

Kleinunternehmerregelung

Allerdings solltest du beachten, dass du nun auch nicht mehr berechtigt bist, die Vorsteuer vom Finanzamt einzufordern. Gerade bei größeren Investitionen ist es immer schön, wenn man die bezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurück bekommt.

Die Kleinunternehmerregelung wird im Gegensatz zu den Voranmeldezeiträumen nicht automatisch vom Finanzamt vergeben, sondern muss schriftlich beim Finanzamt beantragt werden. Diese Vorlage hilft beim Beantragen:
http://www.iamdigital.de/kleinunternehmer

Das erwartet das Finanzamt von dir

Als Sidepreneur erwartet das Finanzamt, dass du deine Buchführung wie ein ordentlicher Unternehmer führst. Wenn du die hier vorgestellten Punkte beachtest und die Fristen immer einhältst, brauchst du dir um eine Steuerprüfung oder eine Geldstrafe keine Sorgen zu machen. Folgende Dinge solltest du beachten:

Geschäftsunterlagen aufbewahren

Als Unternehmer bist du verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei zwischen Fristen von sechs und zehn Jahren.

Welche Unterlagen in diese gesetzliche Verpflichtung fallen und wie lange du diese aufbewahren musst, kannst du der hier verlinkten Infografik entnehmen.

Einnahmenüberschussrechnung

Bei der einfachen Buchführung erstellt man eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Mit dieser Rechnung stellt ein Unternehmer sämtliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres gegenüber. Überwiegen die Einnahmen den Ausgaben, hat er einen Gewinn erwirtschaftet. Vice versa.

Die Einnahmenüberschussrechnung, auch 4/3 Rechnung genannt, weil sie in §4 (3) EStG geregelt ist, kann vom Unternehmer selbst ohne größere Mühe erstellt werden. Ob du diese mit Hilfe einer Bürosoftware oder mit Excel erstellst, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass die EÜR alle Geschäftsvorfälle abbildet und Einnahmen und Ausgaben übersichtlich gegenüberstellt.

Die EÜR kannst du größtenteils ohne die Hilfe eines Steuerberaters erstellen. Das spart Geld. Ein weiterer, großer Unterschied zur doppelten Buchführung ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip, das bei der EÜR seine Anwendung findet. Im Gegensatz zur Bilanzierung (doppelte Buchführung) wirken sich Einnahmen bei der Einnahmeüberschussrechnung erst als Einnahmen steuerlich aus, wenn sie dem Unternehmen tatsächlich zugegangen sind. Sprich: Du musst deinen Gewinn erst versteuern, wenn du ihn bereits realisiert hast (z.B. in Form von Geld auf deinem Bankkonto).

Einkommenssteuererklärung

Als Unternehmer ist man, im Gegensatz zum reinen Arbeitnehmer, sofort verpflichtet eine Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr abzugeben.

Selbstständige müssen ihre Steuererklärung grundsätzlich elektronisch mit einem Steuerprogramm oder Elster-Online abgeben. Neben dem Mantelbogen musst du auch die Anlage S ausfüllen. Das positive oder negative Ergebnis aus der EÜR kann hier einfach in das entsprechende Feld für “Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit” oder als “Einkünfte aus Gewerbebetrieb” übernommen werden.

Als Sidepreneur gibt man bei der Einkommenssteuererklärung einfach die Einkommen aus Selbstständiger Tätigkeit und dem Angestelltenverhältnis gemeinsam an. Die Einkommen werden miteinander verrechnet.

Wenn du es als Angestellter bisher gewohnt warst, eine Steuerrückerstattung zu erhalten, solltest du dich umstellen. So lange dein Unternehmen wächst, ist es üblich, dass man rückwirkend für diese Einkünfte Einkommenssteuer nachbezahlen muss! Zu oft kommt es vor, dass viele über eine Steuernachzahlung als Unternehmer überrascht sind.

Wichtig:
Die Steuererklärung muss rechtzeitig zum Stichtag am 31. Mai des Folgejahres an das Finanzamt überstellt werden. Wenn du deine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 31. Dezember des Folgejahres.

Brauche ich einen Steuerberater?

Grundsätzlich brauchst du bei der “einfachen Buchführung” oder einer Einnahmenüberschussrechnung KEINEN Steuerberater. Die laufende Buchführung – also das Erfassen von Rechnungen und Belegen – kann man unkompliziert mit einer Buchhaltungssoftware erledigen.

Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung und der “Optimierung” der EÜR ist es allerdings ratsam, mit einem Steuerberater zusammen zu arbeiten. Dieser stellt sicher, dass alle Informationen korrekt sind und kennt den ein oder anderen Kniff, wie man Steuern sparen kann.

Fazit

Das Thema Buchhaltung ist – wenn man die Basics einmal verstanden hat – gar nicht so schlimm. Mit den richtigen Tools, ein bisschen Disziplin und auch dem richtigen Steuerberater erledigt sich die Buchhaltung unkompliziert nebenbei. Als Sidepreneur könnte man seine Zeit zwar mit spannenderen Themen verbringen, jedoch gehört die Buchhaltung zum Unternehmersein einfach dazu.

Autoreninfo:

Fabian SilbererFabian Silberer ist Gründer und kaufmännischer Geschäftsführer von sevDesk und der SEVENIT GmbH. Er hat einen B.Sc. in Wirtschaftsinformatik und einen Master in Business Administration.

 

Photo Credit: Olu Eletu | unsplash.com

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